Donnerstag, 28. August 2008

Landliebe

Krokowski saß in der Bahn, die sie zu ihrem Flug in das Land unserer transatlantischen Freunde bringen sollte, und da ihr Flug recht früh ging und Krokowski noch nicht gefrühstückt hatte, aber sich auch nicht auf die Dreieckssandwichs des BordBistros verlassen wollte, hatte sie sich einen Joghurt eingepackt. Einen Löffel hatte sie in weiser Voraussicht ebenfalls eingepackt, denn sie wollte die Mitreisenden nur sehr ungern mit dem Anblick des Joghurt aus dem Becher Schlabberns belästigen, was im Allgemeinen eine recht unansehliche Sache zu sein pflegt.

Während Krokowski also aß, wanderten ihre Gedanken zu den beliebten Einreisebestimmungen der USA. Ist die Einfuhr von Drogen und anderen berauschenden Substanzen bereits verständlicherweise streng verboten, so ist die Einfuhr von Lebensmittel allerallerallerstrengstens verboten. "We regret that it is necessary to take agricultural items from your baggage. They cannot be brought into the United States because they may carry animal and plant pests and diseases. Restricted items include meats, fruits, vegetables, plants, soil, and products made from animal or plant materials.", schreibt beispielsweise die staatliche Seite http://www.cbp.gov.
Krokowski blickte also auf ihren Joghurt, von dort zum Löffel, wieder zurück zum Joghurt und blieb dann blickenderweise am Löffel hängen. Reichte es wohl, wenn sie diesen gut abschlabberte oder mußte sie ihn in der Bahntoilette spülen, um ihn nicht lebensmittelkontaminiert und ohne große Bedenken in das Reisegepäck stecken zu können?